Aus rechtlichen Gründen ist die Stornierung deines Spielscheins nach seiner erfolgreichen Online-Abgabe leider nicht möglich. Das Widerrufsrecht ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 12 BGB gesetzlich ausgeschlossen. Einsätze und Gebühren der Landeslotteriegesellschaften können somit nicht zurückverlangt werden.