Aus rechtlichen Gründen ist die Stornierung deines Spielscheins nach seiner erfolgreichen Online-Abgabe leider nicht möglich. Das Widerrufsrecht ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 12 BGB gesetzlich ausgeschlossen. Einsätze und Gebühren der Landeslotteriegesellschaften können somit nicht zurückverlangt werden.
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